ScanYourSiteBot
Ein Bot, der Websites automatisch prüft. Falls Sie ihn in Ihren Logs entdeckt haben: Hier steht, was er abgerufen hat und wie Sie ihn abschalten.
Abschalten
Wirkt sofort, und wir brauchen dafür nur den Domainnamen. Einen Nachweis verlangen wir nicht — Sie haben uns schließlich nicht gerufen. Für Subdomains sperrt die Abmeldung neue Prüfungen; eine Überwachung, die jemand bereits für eine Subdomain eingerichtet hat, läuft weiter. Ist das ein Problem, schreiben Sie an abuse@scanyoursite.app — ein Mensch prüft den Fall.
So erkennen Sie ihn
Jede unserer Anfragen trägt diesen User-Agent:
ScanYourSiteBot/0.1 (+https://scanyoursite.app/bot)
Was er abgerufen hat
Basisprüfung — dieselben Anfragen, die ein Browser beim Öffnen der Seite stellt: die Seite und ihre Dateien, robots.txt, die Sitemap, das TLS-Zertifikat und die DNS-Einträge. Jeder kann sie für jede beliebige Domain starten, und vermutlich lesen Sie deshalb gerade diese Seite.
Erweiterte Prüfung — etwa zehn Anfragen an bestimmte Pfade wie /.env und /.git/config, höchstens drei gleichzeitig. Sie läuft erst, nachdem der Inhaber der Domain seine Kontrolle per DNS-Eintrag, hochgeladener Datei oder Meta-Tag nachgewiesen hat, und nur in den dreißig Tagen danach.
Was er nie tut
- Andere Anfragen als GET senden — er schickt keine Formulare ab und ändert keine Daten
- Sich anmelden, Passwörter raten oder Zugangsdaten verwenden
- Links auf andere Domains als die geprüfte folgen
- Zu einer Domain zurückkehren, die auf dieser Seite abgeschaltet wurde
Warum Sie ihn gesehen haben
- Jemand hat die Website kostenlos von außen prüfen lassen — dafür muss er nichts mit Ihnen zu tun haben
- Der Inhaber der Domain hat sie zur Überwachung angemeldet, und die Prüfung wiederholt sich planmäßig
Diese Adresse liest ein Mensch
Für Missbrauchsmeldungen und alles, was diese Seite nicht beantwortet: abuse@scanyoursite.app. Wir antworten innerhalb eines Werktags; Abuse-Teams von Hostern haben Vorrang, weil ihre Fristen kürzer sind.
Das ist Ihre Domain, und Sie möchten die Prüfungen wieder einschalten?
Zum Abschalten genügt Ihr Wort, zum Wiedereinschalten nicht: Legen Sie den Nachweis-Eintrag an und bestätigen Sie die Inhaberschaft.
Inhaberschaft bestätigen